Terror – Eine ernsthafte Bedrohung?

Nach den Terroranschlägen vom September 2001 wurde seitens der Versicherer das Risiko für Sach- und Ertragsausfallschäden durch Terrorakte als nicht mehr kalkulierbar angesehen. Die Rückversicherer waren nur bereit, die Rückversicherungsverträge zu verlängern, sofern ein Terrorausschluss vereinbart werden konnte. Damit waren die Erstversicherer gezwungen zu reagieren und Schäden durch Terrorakte wurden aus den meisten Versicherungsverträgen ausgeschlossen.

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf Grundlage der Ausschlüsse in den Rückversicherungsverträgen „Terrorismus“ wie folgt definiert:

  „Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer oder ideologischer Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.“

Terror ist nicht überall ausgeschlossen

Wenn jemand von einer Terrorversicherung spricht, meint er im Regelfall die Versicherung für Sach- und/oder Ertragsausfallschäden, jedoch keine Personenschäden. Letztgenannte Schäden sind in den gängigen deutschen Personenversicherungen (Kranken, Unfall, Leben) regelmäßig nicht ausgeschlossen. Hierfür besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz.

Aber wie ist der Versicherungsschutz eigentlich in der deutschen Kfz-Versicherung zu bewerten, wenn ein Terrorakt begangen wird, wie er beispielsweise in Berlin am Breitscheidplatz oder in Nizza stattgefunden hat? Da gibt es verschiedene denkbare Konstellationen:

  1. Das Fahrzeug Ihres Unternehmens wird durch einen Terroristen gestohlen oder geraubt. In der Kasko-Versicherung besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz für Diebstahl und Raub. Da der Attentäter offensichtlich vorsätzlich den Lkw für seine Terrorfahrt einsetzte, kann der Haftpflicht-Versicherer die Entschädigung gegenüber Dritten ablehnen. Stattdessen steht ein Fond der Verkehrsopferhilfe zur Verfügung. Dieser tritt allerdings nur für Personenschäden ein. Der Sachschaden bleibt unversichert. Es besteht lediglich ein theoretischer Anspruch gegenüber dem Attentäter.
  1. Das Fahrzeug Ihres Unternehmens wird vom berechtigten Fahrer für einen Terroranschlag genutzt. In der Kaskoversicherung können nur der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant den Versicherungsschutz über Vorsatz verwirken. Da im Firmengeschäft das Unternehmen Versicherungsnehmer ist, besteht in diesen Fällen weiterhin Versicherungsschutz. Es sei denn, der Fahrer ist Repräsentant des Unternehmens (z.B. Geschäftsführer). Bezüglich des Haftpflichtschadens handelt es sich um Vorsatz, der vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. In der Haftpflicht-Versicherung ist die Verkehrsopferhilfe der Ansprechpartner für Personenschäden (anlog Ziffer 1).
  1. Ein Fahrzeug Ihres Unternehmens wird durch einen Terroranschlag beschädigt oder kommt abhanden. Die Kasko-Versicherung enthält regelmäßig in Deutschland keinen Terrorausschluss. Es besteht Versicherungsschutz für das Fahrzeug.
Europäische Lösungsansätze

Einige europäische Staaten hatten schon vor 2001 eine Lösung für Terrorschäden aufgrund ihrer Historie (z.B. Spanien und United Kingdom). In anderen Ländern wurde erst in der Folge von 9/11 nach individuellen Lösungen gesucht und teilweise haben sich Staaten mit Garantien engagiert. Europa ist aber, was den organisierten Terrorversicherungsschutz betrifft, ein Flickenteppich (Übersicht). Dazu erscheinen die bereitgestellten Kapazitäten angesichts des denkbaren Schadenpotentials nicht ausreichend. Die direkten Schäden (zerstörte Flugzeuge und Gebäude) durch 9/11 belaufen sich Schätzungen zufolge auf 25 bis 50 Milliarden Dollar. Dazu kommen noch indirekte Folgen, die erheblich größer ausgefallen sein dürften.

In Deutschland beispielsweise wurde Im Jahr 2002 als Folge des oben genannten Ausschlusses der Spezialversicherer Extremus AG gegründet, der eine Absicherung durch eine Kombination von privatwirtschaftlicher Haftung und Staatsgarantie anbietet.

Bei einer Gesamtversicherungssumme je Vertrag von unter 25 Millionen Euro werden Terrorschäden in Deutschland normalerweise nicht ausgeschlossen. Das Angebot von Extremus in Deutschland betrifft also Risiken mit einer Gesamtversicherungssumme von über 25 Millionen Euro. Dies ist jedoch nur selten in Anspruch genommen worden. Im Vergleich zur Risikoeinschätzung erschienen die geforderten Prämien vielen zu hoch. Nachdem sich in der Zwischenzeit in ausländischen Märkten weitere Unternehmen mit ähnlichen Versicherungsschutzangeboten – auch für den deutschen Markt – etabliert haben, ist das Prämienniveau allerdings spürbar gesunken.

Abstrakte Gefahrenlage“

Schon die oben zitierte Definition für Terrorschäden vom GDV zeigt, dass Terroranschläge der Verbreitung von Angst und Schrecken dienen müssen. Daher sind Terroranschläge bisher immer darauf ausgerichtet gewesen, möglichst viele Menschen zu verletzen oder gar zu töten. Unsere Wahrnehmung in Bezug auf die Gefährdungslage ist geprägt durch Informationen über die Heimtücke und vor allem die Anzahl der Opfer.

Ist die Gefährdung durch Terror bei uns in Europa oder Deutschland nun größer geworden?

Zur Beantwortung dieser Frage könnte ein Blick in die Statistiken hilfreich sein. Die Zahlen für Westeuropa unterscheiden sich deutlich von einer weltweiten Statistik. Weltweit sind die Anschläge seit 2001 stark gestiegen. In Westeuropa ist die Anzahl seit dem Ende der 1990er Jahren deutlich zurückgegangen.

Statistik über die Anzahl der Terrorakte (siehe Link zur pdf-Datei – am Ende dieser News)

Es ist aber zu beachten, welche Statistik uns vorliegt und wie wo die Zahlen jeweils herkommen.

  • Die Datenbanken für die Statistiken werden zumeist durch weltweite Medienquellen gefüttert. Anschlagsschilderungen, von denen nicht berichtet wird oder die nicht in englischer Sprache verfügbar sind, fließen nicht zwangsläufig in die Statistik ein.
  • Beim Vergleich mit der weiter zurückliegenden Vergangenheit ist auch zu berücksichtigen, dass das Internet erst eine Verbreitung der Nachrichten aus der ganzen Welt möglich macht. Wir müssen auch sehen, dass die Definition eines Anschlags unterschiedlich ausgelegt wird. Anschläge in den Bürgerkriegsgebieten wie Syrien, Irak oder Afghanistan werden von den Beobachtern und involvierten Parteien unterschiedlich bewertet. Das hat Einfluss auf die Statistik.
  • Jeder Anschlag hat in Bezug auf die Anzahl der Opfer ein anderes Ausmaß. Die Ereignisse im September 2001 waren ein Anschlag mit tausenden von Opfern. Andere Anschläge sind ohne Tote ausgegangen. Zahlen über durchschnittliche Opferzahlen haben keine Aussagekraft.
Fazit:

Bereits in den Siebziger und Achtziger Jahren spielte der politische Terrorismus eine bedeutende Rolle (RAF, Rote Brigaden, IRA, ETA). Die Verbreitung der Meldungen über Terrorschäden hat aber durch unsere veränderte Medienlandschaft bzw. das Internet in der Frequenz und im Detailierungsgrad deutlich zugenommen. Es deutet einiges darauf hin, dass in Deutschland unsere aktuelle Angst vor Terror größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass uns ein Attentat trifft.

Unternehmen sollten also nicht in Panik verfallen und die Entscheidung über den Einkauf von Versicherungsschutz gut abwägen. Dabei ist zu überlegen, ob aufgrund der Marke, der Produkte, der Kundenstruktur oder der allgemeinen öffentlichen Bedeutung die Aufmerksamkeit der Terroristen geweckt wird und ein besonderes Gefährdungspotential vermutet werden kann.

Selbst wenn Ihr Unternehmen von direkten Sachschäden verschont bleibt, kann es aber beispielsweise durch gesperrte Verkehrswege und daraus resultierende Lieferverzögerungen zu finanziellen Einbußen kommen. Hierfür wird derzeit kein Versicherungsschutz geboten. Auch das Angebot von Extremus hilft hier nicht weiter.

Die Verantwortung und Fürsorgepflichten für die eigenen Mitarbeiter gewinnen durch die weltweiten politischen Entwicklungen an Bedeutung. Professionelle Unterstützung für Unternehmen kann die Gefahren für ihre Mitarbeiter vermeiden. Assistance-Anbieter können eine wertvolle Hilfestellung in derartigen Fällen und eine sinnvolle Ergänzung zur Auslandsreise-Versicherung sein. Diese Anbieter unterstützen Unternehmen und Mitarbeiter aktiv bei der Risikominimierung und entlasten somit Personalabteilungen. Neben der ganz konkreten Hilfe im Krisen- oder Krankheitsfall werden die Mitarbeiter präventiv beraten. Dazu gehören auch Erpressungs- und/oder Entführungsfälle.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen. 

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